Montag, 26. Mai 2008

So einen dicken Hals hab ich schon ....

@ Gesundheitsreform - was nicht funktioniert ..... gepostet soeben am Weblog des Sozialministers Dr. Erwin Buchinger!

Ich wurde im April 2007 geschieden. Weil ich zwar selbständig bin, jedoch auch seit ein paar Jahren bei meinem Ex-Mann angestellt war, konnte ich mich beim AMS zum Bezug eines Arbeitslosengeldes in sehr geringer Höhe melden. Meine Selbständigkeit lief seitdem weiter, ich blieb allerdings immer unter der Geringfügigkeitsgrenze. Dies musste und muss ich dem AMS immer wieder zum Monatsende mit meiner Unterschrift bestätigen.

Das Problem bei der Sache ist aber, dass mich das Arbeitsamt immer wieder bei der NÖ Gebietskrankenkasse an- und abmeldet, sodass ich auf meiner E-Card meist keine Krankenversicherung für das laufende Monat bei der NÖGK habe. Auf der E-Card scheint immer wieder nur die Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft auf. Wenn ich nun einen Arztbesuch mache und vom Arzt aus die SVA der GW ausgewählt wird (weil ja nichts anderes drauf ist), habe ich immer wieder Selbstbehalt zu tragen, das geht ziemlich ins Geld. Auch für meine Tochter, die bei mir lebt, gelten die gleichen Bedingungen. So kommt es immer wieder vor, dass ich beim Arzt stehe und eigentlich nicht bei der NÖGK versichert bin.

Wozu zahlt das AMS für mich eigentlich Krankenversicherungsbeiträge ein, wenn ich diese Krankenversicherung gar nicht nützen kann?

Mit manchen Ärzten kann ein Agreement getroffen werden, sie verlangen einen Einsatz von mir, wie wenn ich meine E-Card vergessen hätte und ich darf dann, nachdem wieder eine Versicherung auf meiner Karte (im Nachhinein!) aufscheint, noch mal vorbeikommen und es wird sozusagen die Karte nachgesteckt und nachverrechnet. So etwas ist aber dann recht unangenehm, wenn ich einen Arzt wähle, der seine Ordination in Wien hat. Da ich im Gemeindegebiet von Traiskirchen/NÖ wohne, ist das wieder mit Kosten verbunden. Von den vielen Anrufen beim AMS und der NGK will ich schon gar nicht mehr sprechen, meine Telefonkosten sind bereits ins Unermessliche gestiegen.

Der Weisheit letzter Schluss: heute Mittag fuhren meine Tochter und ich zum praktischen Arzt, um eine Überweisung für ein Allergie-Ambulatorium ausstellen zu lassen, weil meine Tochter sehr unter der momentanen Pollenbelastung leidet. Sie ist total verschwollen und niest die ganze Zeit, sodass an Lernen für die schriftliche Matura kaum zu denken ist. Wir mussten unverrichteter Dinge wieder wegfahren, weil wir keine Überweisung (NGK) erhalten konnten und eine Behandlung via SVA kann ich mir wegen dem Selbstbehalt nicht leisten. Weder die NÖGK noch das AMS fühlen sich zuständig und geben einem Gesetz die Schuld. Ich persönlich finde, dass dies nun schon an unterlassene Hilfeleistung grenzt. Was passiert eigentlich, wenn meine Tochter und ich einen Unfall haben? Lässt uns dann die Rettung auf der Straße liegen und nimmt uns nicht mit?

Musik der Stunde: Reinhard Mey - "Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars" ... Text siehe hier, dass passt ganz gut ^^
Stimmung: ÄUSSERST ZORNIG!

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