Donnerstag, 6. Juni 2013

MEIN Parkplatz

Ich (resp. meine Tochter, aber ich war Fahrzeuglenker) habe ein Schreiben von einem Mag. Dr. Andreas Mauhart (für die Firma "Parkrecht Service-Hotline") erhalten, in dem mir eine Besitzstörung vorgeworfen wird.

Es geht darum, dass ich im Rahmen meiner Tätigkeit bei einer Firma in Wien einen Firmenparkplatz habe, bei dem mein eigenes Fahrzeug registriert war, dazu gab es eine Parkbewilligung ab Mitte 2012. Im April und Mai dieses Jahres habe ich mehrmals mit dem Auto meiner Tochter auf dem Parkplatz geparkt, weil mein Auto mehrmals in Reparatur war. Im Auto meiner Tochter lag aber IMMER ein A4-Karton mit dem Vermerk "Achtung Reservefahrzeug für Kennzeichen XY".

Im Schreiben wird mir vorgeworfen, dass ich deswegen eine Besitzstörung begangen habe und ich auf ein gesendetes Schreiben vom 17.5.2013 nicht reagiert habe - das ich nie erhalten habe!

Am Tage des Vergehens, dem 16.4.2013 war ich gar nicht an Ort und Stelle. Das kann ich mittels der Zeiterfassung der Firma auch belegen. Interessant wäre hiebei auch, in welcher Zeit ich auf dem Parkplatz gestanden sein soll - diese Information fehlt mir vollends.

Am Telefon - ich habe auch noch mit dieser "Parkrecht Service-Hotline", die das Schreiben ausgestellt hat, telefoniert - wurde mir gesagt, dass die Autos beim Ein- und Ausfahren auf den Parkplatz gefilmt werden - die einzige Kontrolle sei das, was aber nicht ganz stimmt, weil wir immer wieder einen Mann mit einer Kamera beobachten konnten, der die Autos begutachtete und sich Notizen machte. Er MUSS das Schild im Auto gesehen haben.

Auf mein Mail mit der Rechtfertigung, dass ich 1. gar nicht da war und 2. das Schild im Auto hatte, bekam ich die Antwort, dass sich der Betrag dann von 208€ auf 70€ verringern würde. Das wären die Kosten für das Einschreiten, welches aber nicht nötig gewesen wäre, hätte der Mann mein Schild gelesen. Ich sehe nicht ein, dass ich überhaupt etwas bezahlen soll.

Ist das eine neue Art der Abzocke?

6 Kommentare:

yaddac hat gesagt…

insoweit ich als ehemaliger berufskraftfahrer die gängige judikatur in der StVo kenne, ist es so; ein amtliches kennzeichen ist NUR dann als solches relevant, wenn es an den in der zulassung dafür vorgesehenen plätzen angebracht ist. dies auch unter hinblick auf die maschinenlesbarkeit des zulassungskennzeichens. in diesem sinn ist ein befugtes aufsichtsorgan nicht verpflichtet,an anderen stellen des fahrzeuges nach einem kennzeichen ausschau zu halten. insofern scheint der stafbescheid als berechtigt, auch rate ich, rechtsberatung bei einem der autofahrerclubs oder bei der arbeiterkammer einzuholen. lg, werner

Oberansicht hat gesagt…

habs meinem anwalt übergeben. der meinte: nicht zahlen! und zwar weil ich an diesem tag gar nicht dort war. wir warten noch bis mittwoch, was passiert und dann muss ich ihn anrufen. was dann weiter geschieht, überlasse ich ganz ihm. der hat mich schon mehrmals gut vertreten. ich berichte weiter ;)

Anonym hat gesagt…

Gibt's ja nicht.
Wenn du nicht da bist, bist du nicht da und aus!
Hätten die De.. doch das Datum besser recherchiert.

Oberansicht hat gesagt…

schaun wir mal, was rauskommt, heut muss ich den anwalt anrufen ....

Conor hat gesagt…

Was ist bei dem Fall rausgekommen? Habe einen ähnlichen Fall.

Oberansicht hat gesagt…

Man hat dann von der Forderung Abstand genommen, weil ich beweisen konnte, dass ich 1. eine Genehmigung für MEIN Auto hatte und nur mit einem Reserveauto unterwegs war und 2. an dem Tag gar nicht in der Arbeit war. Also dranbleiben, es lohnt sich!