Mittwoch, 27. Januar 2016

Vergewaltigung I

Ein Nachspiel hatte heute die Vergewaltigung einer 72jährigen Frau aus Traiskirchen. Die Schandtat fand im September des vorigen Jahres statt.

Leider ist es wieder einmal so, dass unsere Rechtssprechung versagt hat. 20 Monate unbedingt lautete das Urteil. Und 5.000€ Strafe.

Da stellt sich für mich doch die Frage, wieso er mit so einem milden Urteil davongekommen ist. Der Strafrahmen hätte bis zu 15 Jahre ausgedehnt werden können. Und bitte wie soll diese Bestie die 5.000€ Strafe zahlen? Im Knast wird er ja nicht unbedingt so viel verdienen können. Aber vielleicht ist er nach den 20 Monaten schon so weit integriert und angelernt, dass er im Anschluß an die Haftstrafe Einbrüche und Überfälle verüben kann?

So einer darf im Land bleiben und wird nicht abgeschoben? Hallo?

Was ich an der ganzen Sache so arg finde - ein Freund von mir war bei der Verhandlung anwesend - ist, dass er mit dem Alter sichtlich gelogen hat. Aber ohne Papiere kann man ihm das schwer nachweisen und deshalb wohl das milde Urteil.

Und in Krone und Kurier stand dann auch noch, was wir gar nicht so genau wissen wollten. Nämlich dass es sich um eine anale Vergewaltigung handelte. Nett, dass das nun die ganze Welt weiß. Bei der Verhandlung wurde übrigens nach einiger Zeit die Öffentichkeit ausgeschlossen. Zum Schutz des minderjährigen Täters. Hallo?

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