Sonntag, 17. April 2016

Gastronomie

Die Umsätze gehen zurück. Die Wirten und die Gäste sind genervt. Die Wirten stöhnen über Auflagen, die schwer zu finanzieren sind, ich denke da an die Rauchergeschichte, wo die Wirten in ihren Lokalen Nichtraucherzonen schaffen mussten, was mit beträchtlichen Kosten verbunden war. Mittlerweile ist das Rauchverbot in Lokalen beschlossene Sache und die teuren Umbauten waren für die Katz. Der Raucher fühlt sich bevormundet, der Lokalbesitzer schlichtweg verarscht.

Dann ist da noch die Registrierkassenpflicht. Der nächste Horror und der nächste kostenspielige Faktor. Dass nun schon einige Lokale und auch Heurigen zugesperrt haben, wundert mich überhaupt nicht.

Aber nun endlich scheint die Ursache dieses Dilemmas gefunden worden zu sein. Es ist die "Schattengastronomie", wie der Kurier berichtet. So heißt es in der Ausgabe von heute etwa wörtlich:

Sie haben keine Personalkosten, brauchen keinen Gewerbeschein, müssen kaum Kontrollen fürchten und kassieren die Einnahmen aus dem Verkauf von Getränken und belegten Broten meist schwarz. Immer öfter sind es gemeinnützige Vereine, die sogenannte "kleine Vereinsfeste" veranstalten – dazu zählen Zeltfeste der Feuerwehr, Kellergassenfeste der Winzer oder Sommerpartys am örtlichen Fußballplatz.

Naja, wir brauchen einen Schwarzen Peter, "nie und nimmer sind die staatlich verordneten Vorschriften und Kosten schuld". Das ist echt schon lachhaft!

Auch unser Verein ist dabei, ein Fest zu organisieren, dazu brauchen wir zwar keinen Gewerbeschein, haben dafür aber Auflagen, dass es einer Sau graust. Eine auf einer Wiese zu veranstaltende Motorradsegnung mutiert zum Schildbürgerstreich, weil wir anscheinend nicht nur einen eigenen Hydranten brauchen, sondern auch ein Verkehrskonzept. In dem steht dann drin, dass wir zu dem bereits vorhandenen Überholverbot und dem bereits vorhandenen Halteverbot zusätzliche Verkehrsschilder aufstellen müssen. Nämlich ein Überholverbot und ein Halteverbot. Oder es muss zb die Grundstücksgrenze mit einem Zaun abgesperrt werden. Dass da eine unbefahrbare Böschung vorhanden ist, interessiert die "Verkehrsexpertin" auf der Bezirksmannschaft überhaupt nicht.

Dass aber im Veranstaltungsgesetz eine zweite Toilette erst ab 5.000 Teilnehmern vorhanden sein muss, finden wir widerum zum Wiehern.

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